Willkommen.

Bei Fragen zur Energieeffizienz ihres Gebäudes, zum Beispiel bei einem auffällig hohen Energieverbrauch erhalten sie bei uns eine persönliche Beratung.

Architektur & Gebäudebestand

Die Eenergiebilanz von Gebäuden wird seit dem Jahr 2002, nach der Zusammenführung von Wärmeschutzverordnung und Heizanlagenverordnung, durch die Energieeinsparverordnung kurz EnEV genannt definiert.

Gebäudeenergieberatung

Die Verordnung verlangt bei Neubauten den Primärenergiebedarf im Vergleich zum Referenzgebäude einzuhalten. Die EnEV 2014 lässt Bauteil U-Werte in einer bestimmten Bandbreite zu. Festgelegt sind Kennwerte aus dem Referenzgebäude und Maximalwerte.

Projekte

Projekte in der Energieberatung und der energetischen Gebäudeerneuerung bearbeite ich gerne auch in Kooperation mit Projektpartnern aus den verschiedenen Bau-Bereichen.