16 Mai Förderung der Vor-Ort-Energieberatung
Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 800 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird einmalig ein weiterer Zuschuss von höchstens 500 Euro gezahlt, wenn der Energieberatungsbericht nicht nur gegenüber dem Verwalter, sondern zusätzlich auch in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder einer Sitzung des Beirats erläutert wird. Förderfähig sind hier 100 Prozent des Beratungshonorars bis zum Maximalbetrag von 500 Euro.
Die Förderung besteht in einem Zuschuss, den der Berater erhält. Dadurch verbilligt sich die Beratung für Sie als Kunden, denn der Berater ist verpflichtet, den Zuschuss mit seinen Beratungskosten zu verrechnen und Ihnen einen entsprechend ermäßigten Betrag in Rechnung zu stellen.
Link zur Bafa zu häufig auftretenden Fragen:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/faq/index.html