Einerseits steht bald ein Umbau oder die Verbesserung der Anlagentechnik Ihres Hauses an. Andrerseits befürchten Sie, dass sich die Kosten erst nach vielen Jahren ausgleichen. Einerseits ist eine energetische Modernisierung von Altbauten etwas teurer. Andrerseits bieten energieeffiziente Gebäude mehr Wohnwert, Behaglichkeit und Sicherheit vor Energiepreissteigerungen. Meistens verursachen die zusätzlichen energetischen Maßnahmen im Verhältnis zu den ohnehin anstehenden Maßnahmen vertretbare Mehrkosten.

Dazu ein Beispiel aus der Praxis: “Die Außenwand eines Hauses soll erneuert werden.” Ohne die energetische Verbesserung der Außenwand entstehen Kosten für das Gerüst, die notwendige Putzausbesserung/-erneuerung und den Anstrich. Eine bei dieser Gelegenheit gleich mit angebrachte, energieeffiziente Wärmedämmung, bei im Verhältnis zur Energieeinsparung geringen Mehrkosten, würde auf Dauer zu merklichen Kosteneinsparungen beitragen, die sich bei steigenden Energiepreisen auch ausgleichen werden.

Zum 1. April 2012 wurde von der KfW der Effizienzhausstandard KfW-Effizienzhaus Denkmal eingeführt. Unter dem Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren wird die Förderung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu Konditionen des Effizienzhauses 115 (2,5 % Tilgungszuschuss) angeboten. Hierbei gelten die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf (max. 160 % des Referenzgebäudes der EnEV). Für die Gebäudehülle werden keine festen Anforderungen vorgegeben. Durchzuführen sind jedoch die möglichen Maßnahmen zur Reduzierung der Transmissionswärmeverluste.

Ergänzend ist eine “Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz” zu verwenden. Auf diesem Formular bestätigt der Antragssteiler die Denkmaleigenschaft des Gebäudes.

Der Jahresprimärenergiebedarf ist die Haupt­anforderung der Energiesparverordnung, die jährliche Endenergiemenge, die zusätzlich zum Energieinhalt des Brennstoffes und der Hilfsenergien für die Anlagentechnik mit Hilfe der für die jeweiligen Energieträger geltenden Primärenergiefaktoren auch die Energiemenge einbezieht, die für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe (vorgelagerte Prozess­ketten außerhalb des Gebäudes) erforderlich ist.

Die Primärenergie kann auch als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie z.B. CO2- Emissionen, herangezogen werden, weil damit der gesamte Energieaufwand für die Gebäudeheizung einbezogen wird.

Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 800 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird einmalig ein weiterer Zuschuss von höchstens 500 Euro gezahlt, wenn der Energieberatungsbericht nicht nur gegenüber dem Verwalter, sondern zusätzlich auch in einer Versammlung der Wohnungseigentümer oder einer Sitzung des Beirats erläutert wird. Förderfähig sind hier 100 Prozent des Beratungshonorars bis zum Maximalbetrag von 500 Euro.

Die Förderung besteht in einem Zuschuss, den der Berater erhält. Dadurch verbilligt sich die Beratung für Sie als Kunden, denn der Berater ist verpflichtet, den Zuschuss mit seinen Beratungskosten zu verrechnen und Ihnen einen entsprechend ermäßigten Betrag in Rechnung zu stellen.

Link zur Bafa zu häufig auftretenden Fragen:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/faq/index.html

Umbau und Energetische Erneuerung eines Bestandsgebäudes

  • Energieberatung
  • KfW-Förderberatung
  • Bafa Förderberatung zum Einsatz eines Mini Blockheizkraftwerks
  • Förderung innovative und energieeffiziente Gebäudesanierung im Rahmen der städtischen Klima-Initiative ESSLINGEN & CO
  • Bauleitung, Baubegleitung

Kontakt zur Bauherrschaft: T. 0711-505529

Baudenkmal aus dem 16. JH

  • Beratung
  • Denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
  • Kfw-Beantragung zur Förderung von Baudenkmalen
  • Abstimmung mit Behörden
  • Verbesserung der Statik des Gebäudes
  • Erneuerung der Heizung und Warmwasserversorgung
  • Baubegleitung

Energetische Erneuerung eines Fachwerkhauses mit Anbau am Einfamilienhaus

  • Energieeffizienzhausberatung
  • Entwurf
  • Verlegung des Hauseingangs
  • Erstellung des Baugesuches
  • Zuschussbeantragung kfw-Bank und örtliche Behörden
  • Anbau in Holzständerbauweise
  • Baubegleitung

Umbau und energetische Erneuerung eines 
Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung

  • verbesserte Kompaktheit des Gebäudes
  • verbesserte Erschließung des Gebäudes
  • Dachdämmung
  • Zweischalige Fassade in Holzständerbauweise mit Zellulose-Einblas-Dämmung
  • Erneuerung der Rolladeneinheit mit Antrieb
- Passivhaustür
  • Optimierung der Anlagentechnik und verbesserte Leitungsdämmung
  • Energieeffiziente Zirkulationspumpen
  • Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung
  • Bedarfsgerechte Brauchwassersteuerung

Kontakt zur Bauherrschaft: T. 07121-57064

Umbau zum Einfamilienhauses mit kfw Effizienzhaus 100–Standard

  • Verbessertes Raumangebot
  • Kellerdeckendämmung
  • Vollwärmeschutz der Fassade – Fenstertausch mit Passivhauskomponenten – Passivhaustür
  • Ersatz eines Balkons durch eine freigestellte Terrasse
  • Wärmedämmung des Daches
  • Solarthermie zur unterstützenden Brauchwassererwärmung
  • Bedarfsgerechte Brauchwassersteuerung